Anmeldung zum Fastnachtsumzug

des ICV 1898 e.V. in Ober-Ingelheim 2025

 

 

 

 

Teilnahmebedingungen



Auflagen und Bedingungen zur Teilnahme am
Fastnachtsumzug

 

- Stadtverwaltung Ingelheim -


Tanzgruppen und Balletts werden gebeten, ihre Darbietung auf maximal 2 Minuten zu
begrenzen, um einen flüssigen Ablauf des Umzuges zu gewährleisten!


1. 
Die Aufbauten der Festwagen sind so fest und sicher zu gestalten, dass
Personen auf dem Fahrzeug und andere Verkehrsteilnehmer nicht gefährdet werden
können. 


2. 
Die Ladefläche der Motivwagen muss eben, tritt- und rutschfest sein. Für
jeden Stehplatz muss eine ausreichende Sicherung gegen das Herunterfallen von
Personen vorhanden sein (z.B. eine Brüstung oder ein Geländer). Die Höhe der Brüstung
oder des Geländers muss mindestens 1 Meter betragen. Sitzplätze auf der Ladefläche
müssen verankert sein. 

3. 
Es werden nur Züge mit einem Anhänger zugelassen. 


4. 
Bei Verkleidung von Kraftfahrzeugen muss für den Fahrzeugführer ein
ausreichendes Sichtfeld gewährleistet sein. 


5. 
An den Außenseiten des Fahrzeuges dürfen keine scharfkantigen oder
sonstigen gefährlichen Teile hervorstehen. Gleiches gilt für den Schutz der auf dem
Fahrzeug beförderten Personen. 


6. 
Die Kraftfahrzeuge und Anhänger müssen den Vorschriften der StVZO
entsprechen, soweit sie nicht nach der 2. Verordnung über Ausnahmen von
straßenrechtlichen Vorschriften vom 28.02.1989, geändert durch 
Verordnung vom 18.05.1992 (BGBL.IS.989) von den Vorschriften der StVZO
ausgenommen sind.


Zu beachten ist das Merkblatt des Ministeriums für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau vom 14.12.2023 zum Einsatz von Fahrzeugen bei Brauchtumsveranstaltungen.

 


Der Veranstalter hat dafür Sorge zu tragen, dass die Kennzeichen der
teilnehmenden Fahrzeuge während des Umzuges sichtbar sind. Sie dürfen
weder durch Aufbauten verdeckt, noch in sonstiger Weise kaschiert sein.
Die Rück- und insbesondere die Bremsabschlussleuchten dürfen durch keine Aufbauten
verdeckt sein. 


7. 
Bei Motivwagen, auf denen offenes Feuer mitgeführt wird, ist ein
Feuerlöscher (W 10 oder PG 12) bereitzuhalten. 


8. 
Auf den Zugmaschinen dürfen nur so viele Personen befördert werden, wie Sitzplätze
vorhanden sind. Personen dürfen nur auf den Sitzplätzen befördert werden. 


9. 
Die am Festzug teilnehmenden Fahrzeuge müssen sich in einem 
verkehrssicheren Zustand befinden. 


10. 
An dem Umzug dürfen nur Fahrzeuge teilnehmen, für die eine
ordnungsgemäße Haftpflichtversicherung besteht.
Versicherungsunterlagen sind mitzuführen. 


11. 

Bei größeren Motivwagen oder Zugfahrzeugen sind die Räder 
erforderlichenfalls zum Schutz der Zuschauer zu verkleiden (Abweiser).
Größere Motivwagen sind zum Schutze der Zuschauer 
seitlich ausreichend zu verkleiden. Ebenso muss an der Frontseite 
der Motivwagen eine Vorrichtung vorhanden sein, die verhindert,
dass Personen unter den Wagen gelangen können. 


12. 
Der Veranstalter hat die eingesetzten Fahrzeuge, insbesondere deren
Aufbauten, auf die Einhaltung der vorgenannten Vorschriften zu überprüfen. 


13. 
Alle Motivwagen bzw. Zugfahrzeuge sind generell von zwei Teilnehmern der jeweiligen
Gruppe beidseitig zu Fuß zu begleiten. Soweit die begründete Gefahr besteht, dass sich
Zuschauer dem Wagen nähern, ist das Fahrzeug sofort anzuhalten. 


14. 
Während des Umzuges darf von Kraftfahrzeugen eine Geschwindigkeit von 6 Km/h nicht
überschritten werden. 


15. 
Die Fahrzeugführer müssen im Besitz der erforderlichen Fahrerlaubnis
sein. Dem Fahrzeugführer wird während der Veranstaltung jeglicher Alkoholgenuss
untersagt. 


16. 
Um eine übermäßige Verschmutzung der Straße zu verhindern, dürfen
während des Umzuges neben üblichen Süßigkeiten etc. nur Konfetti und
Luftschlangen ausgeworfen werden. Das Verteilen von Altpapier
(Reißwolfpapier), Computerschnipseln oder ähnlichem ist nicht gestattet. Das Auswerfen
von Glas, spitzen und scharfkantigen Gegenständen ist verboten.
Ebenso ist das Abladen jeglichen Mülls (leere Kartons, leere Flaschen etc.) entlang der
gesamten Wegstrecke strengstens untersagt!


17. 
Es ist strengstens verboten, mit Konfettikanonen zu schießen oder Konfettikanonen für
andere Zwecke mitzuführen. 

Musikanlagen dürfen maximal mit einer Lautstärke von 6 x 11 = 66 Dezibel benutzt
werden – Musikkapellen sind hiervon ausgeschlossen. 

Da es sich um einen Fassenachtsumzug und nicht um eine Loveparade handelt, dürfen nur
Tonträger mit Stimmungs- bzw. Fassenachtslieder abgespielt werden! 


18. 
Das Urinieren an Mauern und Fassaden ist verboten. Zuwiderhandlungen führen zum Teilnahmeausschluss!


19.
Während des gesamten Umzuges ist das Aus- und Einsteigen in Zugmaschinen,
insbesondere aber auf die Wagen bzw. Anhänger, auch bei kurzen Standpausen,
strengstens untersagt!

 

20.
Bei der An- und Abfahrt zum und vom Umzug ist ein Personentransport auf den Anhängern strengstens untersagt.

 

21.
Den Anweisungen des Veranstalters (Ordner) sowie der Polizei, des Ordnungsamtes, der Feuerwehr und des DRKs ist unbedingt Folge zu leisten.


Bei Zuwiderhandlungen der Teilnahmebedingungen wird ein sofortiger Ausschluss
des Umzuges durch das Aufsichtspersonal vorgenommen, Regressforderungen
vom Veranstalter gegenüber den Teilnehmern sind nicht ausgeschlossen.

 

Die Anmeldedaten sind unbedingt vollständig auszufüllen.
Die Auflagen und Bedingungen zur Teilnahme am Fastnachtsumzug habe ich zur Kenntnis genommen und verstanden.

Bei kurzfristigen Änderungen der Auflagen und/oder Bedingungen durch externe Akteure wird das Anmeldeformular für künftige Anmeldungen ergänzt. Bereits angemeldete Teilnehmer werden über die bereitgestellten Kontaktdaten zeitnah gesondert informiert. 

 

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